Was macht die AWO Sachsen?

Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wurde am 13. Dezember 1919 als „Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD von Marie Juchacz gegründet. 1933 von den Nationalsozialisten verboten, wurde sie 1946 in der Bundesrepublik Deutschland neu gegründet. In der DDR blieb das Verbot bestehen. Seit der Anfang der neunziger Jahre entwickelte sich die Arbeiterwohlfahrt auch im Osten zu einem starken ehrenamtlichen Verband und professionellen Dienstleister.

Die Aufgaben der Arbeiterwohlfahrt ergeben sich aus der Satzung des AWO Landesverbands Sachsen und dem Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt.

Die Aufgaben der Arbeiterwohlfahrt Sachsen umfassen die

  • Vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit
  • Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe
  • Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit
  • Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit
  • Ausbildung für soziale und pflegerische Berufe
  • Schulung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Wohlfahrtspflege sowie ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer
  • Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sowie Mitarbeit in entsprechenden Ausschüssen und Gremien
  • Stellungnahmen zu Fragen der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege
  • Mitarbeit an Vorarbeiten zur sozialen Gesetzgebung
  • enge Zusammenarbeit mit parlamentarischen Vertretungen sowie kommunalen Spitzenverbänden und der staatlichen Verwaltung bei Planung und Durchführung sozialer Aufgaben
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Selbsthilfe-Organisationen im In- und Ausland sowie auf internationaler Ebene
  • Beteiligung an Aktionen und Projekten internationaler Solidarität, insbesondere im Rahmen von AWO International
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderung des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt

Als Landesverband vertreten wir 20 AWO Kreis- und Regionalverbände und zwölf korporativen Mitglieder. Das Ziel der AWO Sachsen ist es, diese bestmöglich in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Wir unterstützen unsere Gliederungen durch

  • Umfassende Beratung auf fachlicher und unternehmerischer Ebene
  • Koordination fachlicher Arbeit und fachlicher Austausch
  • Interessenvertretung auf der AWO-Bundesebene
  • Mitgliederbetreuung/-verwaltung und Mitgliederwerbung
  • Serviceangebote für den Landesbereich, z.B. Innenrevision
  • Entwicklung und Förderung von Qualitätsstandards, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
  • Beratung und Unterstützung unserer Einrichtungen in den Verhandlungen zu Pflegesatzfragen und Vergütungsvereinbarungen
  • Einsatz neuer Techniken und Medien
  • Informationsaustausch und Netzwerken
  • Weiterbildungsangebote für Haupt- und Ehrenamt

Zusammenfassung: Die Wahrnehmung der Spitzenverbandsaufgabe

Der AWO Landesverband Sachsen als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist die zentrale Interessenvertretung der sächsischen Arbeiterwohlfahrt in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für die gesamte Bandbreite von Dienstleistungen der Wohlfahrtspflege mit, um sich für Qualität und Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich der Versorgung stark zu machen. Dabei stehen die Hilfebedürftigen auf der einen und die ehren- sowie hauptamtlichen Mitarbeitenden auf der anderen Seite im Mittelpunkt seines Handelns.
Auf innerverbandlicher Ebene ist der Landesverband das Bindeglied zwischen den sächsischen Kreis- und Regionalverbänden und dem AWO Bundesverband. Hier begleitet er durch demokratische Entscheidungsprozesse die Weiterentwicklung des Gesamtverbandes. Der Landesverband unterstützt die sächsischen Gliederungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Zur Erfüllung der satzungs- und statutengemäßen Aufgaben sowie der projektbezogenen Aufgaben gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales tagt der Vorstand des AWO Landesverbandes Sachsen regelmäßig. Jährlich wird mindestens eine Landesausschusssitzung und aller vier Jahre eine Landeskonferenz durchgeführt. Geschäftsführerkonferenzen der ordentlichen Mitglieder finden in der Regel aller drei Monate statt.