Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche

Behinderungsbedingten Einschränkungen der Teilhabemöglichkeiten muss bereits im Kindesalter entgegengewirkt werden. Behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche haben die gleichen Grundrechte. Sie sollen diese nach Möglichkeit gemeinsam wahrnehmen können. Ziel der AWO-Einrichtungen ist es, die Bedingungen hierfür zu schaffen.

Die Einrichtungen und Dienste der AWO bieten Betreuungsmöglichkeiten in integrativen Kindertagesstätten und in Hortgruppen. In einer interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle werden therapeutische und heilpädagogische Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder erbracht. Für Kinder- und Jugendliche mit Körperbehinderung und für geistig behinderte Kinder- und Jugendliche stehen Wohneinrichtungen zur Verfügung, in denen alle Unterstützung gegeben wird, um später einmal so selbständige und selbstbestimmt wie möglich leben zu können.

In allen Angeboten erfolgt eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung und Ausgestaltung der Hilfen entsprechend ihres Alters und ihres Entwicklungsstandes. Die Eltern und Sorgeberechtigten werden aktiv und partnerschaftlich einbezogen.

Ansprechpartner
Frank Schaffrath
Telefon 0351 84704-516
frank.schaffrath@awo-sachsen.de

 
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