Als erster sächsischer Wohlfahrtsverband hat der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt am 28. Juni 2008 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zugestimmt. Die Kreisverbände und gemeinnützigen Unternehmen als Träger der über 150 AWO Altenhilfeeinrichtungen im Freistaat zogen nach und bekennen sich zu den Pflegestandards der Charta.

Die Charta ist ein Rechtekatalog für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Das zentrale Ziel der Charta besteht darin, die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Dazu wurden eine Reihe existierender Rechte, etwa aus dem Grundgesetz oder aus den Sozialgesetzbüchern, in verständlicher Weise zusammenfasst und für die besondere Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verständlich ausformuliert. Denn wer eigene Rechte kennt, kann auch besser dafür eintreten. Außerdem bietet die Charta den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen ein Maß für die Beurteilung der Pflege.
zitiert nach: http://www.pflege-charta.de
Die AWO Sachsen verpflichtet sich in folgender Weise zu einer Unterstützung der Charta :
Download: Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
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